Wahlarztinfo

Ein Wahlarzt hat keinen Vertrag mit den Krankenkassen. Das bedeutet für Sie als Patient, dass die Einschränkungen und Vorgaben durch die Krankenkassen wegfallen und eine sorgfältige und ausführliche Betreuung ermöglicht wird. Mir ist besonders wichtig, genügend Zeit für Gespräch und Behandlung meiner Patienten zur Verfügung zu haben, und dies wird durch die Krankenkassen heute leider nicht ausreichend berücksichtigt.

Die Kosten der Behandlung müssen vorerst Sie selbst tragen. Die Verrechnung erfolgt direkt mit Ihnen, in bar nach der Ordination. Ein Bankomat befindet sich in 1 – 2 Gehminuten Entfernung.

Einen Teil der Kosten übernimmt Ihre Krankenkasse. Sie erhalten von mir eine Honorarnote, welche Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen können. Bis zur Kostenrückerstattung dauert es erfahrungsgemäß 4 – 12 Wochen.

Wieviel Sie von der Kasse rückerstattet bekommen ist sehr unterschiedlich und hängt u.a. von der Art der erbrachten Leistung, aber auch von kasseninternen Verrechnungsmodalitäten ab. In der Regel werden 80 % des Tarifs rückerstattet, den ein Kassenarzt für dieselbe Leistung erhalten würde.

Privatarzt/Wahlarzt – Versicherung
 
Es gibt die Möglichkeit eine Privatarzt-Versicherung abzuschließen. Diese Zusatzversicherungen übernehmen im Normalfall den gesamten restlichen Betrag, der durch die Sozialversicherung nicht bezahlt wurde.

Üblicherweise werden auch alternativmedizinische Heilmethoden und Kosten für Medikamente (auch Impfstoffe) von der Versicherung bezahlt. Genauere Informationen erhalten Sie bei den Anbietern.

Informationsfilm zum Thema: Was sind Wahlärzte. |  Auftraggeber: Ärztekammer Salzburg | Produktionsleitung: ikp Salzburg | Produktion: medienmanufaktur salzburg, Michael Uitz